Deine Rechte als Praktikant*in

Zu sagen, ein Praktikum im Zuge eines klassischen Hochschulstudiums sei der Einstieg ins Erwerbsleben, geht an der Realität vieler Studierender vorbei. Denn die Mehrheit muss jobben, um sich das Studium überhaupt leisten zu können. Dennoch ist das Praktikum im Vergleich zum Nebenjob oft fachlich enger mit der akademischen Ausbildung verbunden. Und kann daher hilfreich sein, um praktische Kenntnisse und Erfahrungen für den gewünschten Beruf zu sammeln. Hier erfährst du, welche Arten von Praktika es gibt, welche Rechte du jeweils hast und worauf du unbedingt achten solltest.

Foto: Jakub Jirsak / Panthermedia.net

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum zeichnet sich dadurch aus, dass es fester Bestandteil des Studienplans ist und zu einem festgesetzten Zeitpunkt absolviert wird. Vor dem Studium zählt ein Pflichtpraktikum als reguläre Beschäftigung. Das heißt, du hast Anspruch auf die allgemeinen Arbeitnehmer*innenrechte (Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.). Findet das Pflichtpraktikum während des Studiums statt, hast du Studierendenstatus und somit keinen Anspruch auf Vergütung und Urlaub.

Freiwilliges Praktikum

Bei einem freiwilligen Praktikum kannst du selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt und bei welchem Arbeitgeber du praktische Erfahrungen sammeln möchtest. Freiwillige Praktika sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Vor, während und nach dem Studium hast du Anspruch auf die allgemeinen Arbeitnehmer*innenrechte – also auf Urlaub und eine angemessene Vergütung. Anspruch auf Mindestlohn für freiwillige Praktika vor und während des Studiums besteht allerdings erst, wenn du älter als 18 Jahre bist und das Praktikum länger als drei Monate dauert. Für freiwillige Praktika nach dem Studium besteht grundsätzlich Anspruch auf Mindestlohn.

Vergütung

Leider gibt es über die oben genannten hinaus keine weiteren verbindlichen Regelungen für die Vergütung von Praktikant*innen. Aber: Auch wenn für viele Praktika kein Rechtsanspruch auf Bezahlung existiert, heißt das nicht, dass du dich damit abfinden musst. Als Gewerkschaft halten wir eine angemessene Vergütung für notwendig und angebracht. So steht beim Praktikum zwar der Ausbildungszweck im Vordergrund. Allerdings arbeitest du gleichzeitig auch mit. Eine Beteiligung des Praktikumsgebers an den Lebenshaltungskosten bzw. eine Aufwandsentschädigung sollte also mindestens drin sein. Auszubildende erhalten schließlich ebenfalls eine Ausbildungsvergütung und auch hier handelt es sich vor allem um ein Lernverhältnis. Zur Klärung der Frage, was angemessen ist, stehen dir der Betriebsrat oder wir als IG Metall jederzeit gern beratend zur Verfügung. Hol dir unbedingt im Vorfeld der Verhandlung mit dem Praktikumsgeber Informationen und unterstützende Tipps.

Übrigens: Lohnwucher ist verboten

Sollte sich herausstellen, dass du als Praktikant*in voll und ganz in den regulären Arbeitsablauf eingebunden und im Grunde als reguläre*r Arbeitnehmer*in tätig bist, dann giltst du rechtlich gesehen auch als normale*r Arbeitnehmer*in und nicht als Praktikant*in. Daher müsstest du in diesem Fall auch regulär entlohnt werden. Das Einklagen unrechtmäßig vorenthaltener Entgelte kann sogar bis zu drei Jahre später erfolgen. Hierbei solltest du dich jedoch unbedingt gewerkschaftlich beraten lassen. Und das am besten immer so früh wie möglich. Vielleicht ist es dann ja noch während des Praktikums möglich, Verbesserungen für dich herauszuholen. Wir bieten dir Rechtsschutz! Wende dich dafür an dein IG Metall vor Ort.

Achtung: BAföG und Praktikumsvergütung

Was du als BAföG-Bezieher*in im Hinterkopf haben solltest: Das Praktikumsentgelt wird in voller Höhe auf den BAföG-Auszahlbetrag angerechnet. Aber:

  • Wenn der Bewilligungszeitraum länger ist als die Dauer des Praktikums, wird das Praktikumsentgelt gleichmäßig auf den gesamten BAföG-Bewilligungszeitraum verteilt. So ist es ggf. möglich, dass die BAföG-Reduzierung geringer ausfällt.
  • Dauert das Pflichtpraktikum ein ganzes Semester und ist die Vergütung ungefähr so hoch wie dein BAföG-Satz, kann es für dich von Vorteil sein, ein Urlaubssemester zu nehmen.
Zeugnis

Nach deinem Praktikum hast du Anspruch auf ein Zeugnis. Es muss mindestens deine erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse, den Praktikumsbeginn und die Dauer enthalten. Darüber hinaus kannst du ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, in dem zusätzlich deine Leistungen während des Praktikums bewertet werden. Bei Pflichtpraktika musst du zudem eine Bestätigung entsprechend der Studienordnung erhalten.Wenn du deine Tätigkeiten während des Praktikums regelmäßig dokumentierst, kann das eine gute Erinnerungsstütze für die Erstellung des Zeugnisses sein. Im Zweifelsfall hast du so auch einen Nachweis über deine Leistungen.

Praktikumsvertrag

Die Bedingungen deines Praktikums sollten in einem schriftlichen Vertrag geregelt sein. Folgende Punkte gehören hinein:

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer des Praktikums Ausbildungsplan (Ablauf und konkrete Lernziele)
  • Dauer der Arbeitszeit Unfallschutz
  • Haftung
  • Pflichten des Praktikumsgebers (Zeugnis, Arbeitsschutz)
  • Pflichten des*der Praktikant*in (Verschwiegenheitserklärung, Einhalten von betrieblichen Vorgaben)
  • Hinweis auf eventuelle Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Bei einem freiwilligen Praktikum sollte der Vertrag zudem unbedingt auch diese Punkte enthalten:

  • Höhe der Vergütung
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Kündigungsvoraussetzungen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Deine Interessenvertretung

Ob freiwillig oder Pflicht und ob vor, während oder nach dem Studium – du bist während deines Praktikums nicht allein. Deine Fragen und Probleme kannst du jederzeit mit deinem Betriebsrat oder deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung besprechen. Und natürlich sind wir als deine Gewerkschaft jederzeit für dich da. Wende Dich bei Fragen gerne an deine IG Metall vor Ort.