Deine Interessenvertretung

Ob Informationen oder Hilfe beim Einfordern deiner Rechte: Betriebsrat und Vertrauensleute der IG Metall helfen im Betrieb weiter.

Foto: Thomas Range

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten im Betrieb – auch deine. Egal, ob es um Fragen der Eingruppierung geht, um Weiterbildungswünsche, Bildungsurlaub oder Konfliktfälle, er ist für viele Fragen und Anliegen die beste Anlaufstelle. Du darfst ihn während der Arbeitszeit ohne Angabe von Gründen aufsuchen. Dabei musst du nur die betrieblichen Belange berücksichtigen und dich bei deiner_deinem Vorgesetzten kurz ab- und wieder anmelden. Und du darfst den Betriebsrat auch zur Unterstützung bei schwierigen Gesprächen hinzuziehen.

Der Betriebsrat sorgt dafür, dass die Rechte der Beschäftigten eingehalten werden. Er bestimmt bei sozialen Themen direkt mit und kann hier auch initiativ tätig werden. So zum Beispiel bei der Urlaubsvergabe im Betrieb, Anfang und Ende der Arbeitszeit, Pausenregelungen, Gleichbehandlung von verschiedenen Beschäftigtengruppen usw. Auch wenn eine Insolvenz, ein Firmenverkauf oder eine Betriebsschließung droht, können Mitbestimmungsrechte, wie beispielsweise die Aushandlung eines Interessenausgleiches und Sozialplanes, nur von einem existierenden Betriebsrat wahrgenommen werden.

Hast du keinen, wähl dir einen!

Kein Betriebsrat am Start? Vielleicht wird es dann höchste Zeit, einen zu wählen. Das ist gar nicht so schwer. Was du dafür brauchst? Mindestens vier weitere wahlberechtigte Kolleg_innen neben dir, ein bisschen Mut und eine erfahrene, kompetente Beratung. Ab fünf Beschäftigten können Belegschaften einen Betriebsrat gründen. Das ist ihr gutes Recht. Und das lohnt sich: Denn Betriebsräte tragen zur Demokratisierung der Arbeitswelt bei. Wer ernsthaft über seine Zukunft im Arbeitsleben mitentscheiden will, braucht einen Betriebsrat.

Die IG Metall lässt die Beschäftigten, die einen Betriebsrat gründen wollen, nicht allein. Gemeinsam mit den Wahlvorständen tun wir alles dafür, eine rechtssichere Betriebsratswahl durchzuführen. Anschließend begleiten wir die Betriebsratsarbeit intensiv und bieten Qualifizierungsseminare an.

Der Betriebsrat wird von den Beschäftigten im Unternehmen gewählt. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen über 16 Jahren auch Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte
(also auch jobbende Studierende).

Vertrauensleute

Vertrauensleute sind die Interessenvertreter*innen der IG Metall-Mitglieder im Unternehmen. Sie beraten, informieren über Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen und Vereinbarungen und sorgen dafür, diese Rechte durchzusetzen und zu sichern. Zudem fördern sie die Meinungs- und Willensbildung der IG Metall-Mitglieder und leiten deren Meinungen, Anregungen und Forderungen an den Betriebsrat und die IG Metall weiter. Auch für Vertrauensleute bietet die IG Metall spezielle Qualifizierungsseminare an.