Wohngeld und Studienkredite

Das Wohngeld und Studienkredite sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten im Studium.

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Das Wohngeld unterstützt Personen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Anspruch auf Wohngeld kannst du grundsätzlich aber nur dann haben, wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG besteht.

Erhältst du kein BAföG, weil das Einkommen deiner Eltern oder Lebenspartner_in oder dein eigenes Einkommen bzw. Vermögen zu hoch ist, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld. Du kannst also erst dann Wohngeld beantragen, wenn du einen BAföG-Antrag gestellt hast und das BAföG-Amt dir bescheinigt, dass du dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch hast.

Studienkredite

Auch ein Studienkredit ist eine Möglichkeit, das Studium finanziell zu stemmen. Du solltest dir aber genau überlegen, ob eine Aufnahme wirklich sinnvoll ist. Denn im Gegensatz zum BAföG als staatliche Ausbildungsförderung sind Studienkredite nicht zinsfrei. Nach deinem Studium musst du demnach nicht nur die Kreditsumme, sondern auch Zinsen zurückzahlen. Informiere dich also vorher gut und achte auf einen möglichst niedrigen Zinssatz.

Studierende in den letzten Jahren der Ausbildung – beispielsweise im Master – können einen Bildungskredit beantragen, z. B. bei der KfW. Der monatliche Auszahlungsbetrag liegt zwischen 100 bis 300 Euro. Wie auch beim Studienkredit musst du nach deinem Studium die Kreditsumme vollständig plus Zinsen zurückzahlen.