Stipendien

Ein Stipendium ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Denn im Gegensatz zum BAföG muss ein Stipendium nicht zurückgezahlt werden.

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Denn im Gegensatz zum BAföG muss ein Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Allerdings ist es auch etwas schwerer, an eine solche Förderung zu gelangen. Wenn du aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, solltest du es zumindest probieren. Es gibt viele Stiftungen, Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen von Stipendien Studierende finanziell und/oder mit Sachwerten unterstützen.

Einige legen Wert auf überdurchschnittliche Leistungen, andere wiederum achten vor allem auf gesellschaftspolitisches, soziales, gewerkschaftliches und/oder zivilgesellschaftliches Engagement. So verfügen beispielsweise alle im Bundestag vertretenen Parteien über parteinahe Stiftungen, die auch Stipendien vergeben. Und auch wir als Gewerkschaft haben ein eigenes Studienförderwerk.

Das Gewerkschaftsstipendium – Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) ist die gemeinsame Stiftung der DGB-Gewerkschaften. Sie fördert Studierende und Promovierende mit überdurchschnittlichen Leistungen sowie gewerkschaftlichem und/oder gesellschaftspolitischem Engagement in ihrer akademischen Ausbildung. Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorhandensein eines formalen BAföG-Anspruches. Zudem wird darauf geachtet, möglichst viele Studierende auf dem Zweiten oder Dritten Bildungsweg zu fördern. Grundsätzlich förderfähig sind Erststudium, duales Studium sowie Ergänzungsstudien zur Erlangung der Promotionsfähigkeit.

Aufstiegsstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt jährlich 1.000 Aufstiegsstipendien. Gefördert werden mit diesem Programm ausdrücklich Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung, die sich für ein Erststudium an einer Hochschule bewerben wollen. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer beruflicher Leistungen. Es gibt keine Altersbegrenzung. Auch ist eine Bewerbung vor Beginn des Studiums möglich.

Wer zur Förderung ausgewählt wird, hat anschließend ein Jahr Zeit, das Studium aufzunehmen – erst mit der Einschreibung beginnt dann die tatsächliche Förderung. Förderfähig sind sowohl Vollzeit- als auch berufsbegleitendes Studium. Die Höhe der Förderung beträgt 934 Euro monatlich zzgl. 80 Euro Büchergeld. Pro Kind unter 14 Jahre gibt es eine Betreuungspauschale in Höhe von 160 Euro. Die Förderung erfolgt einkommensunabhängig als Pauschale.