BAföG

Das Berufsausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – soll diejenigen unterstützen, die familiär nicht über die wirtschaftlichen Mittel verfügen, ein Studium selbst zu finanzieren.

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Es ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen, das du nach dem Studium zurückzahlen musst. Die Höhe der Rückzahlung beträgt höchstens 10.010 Euro.

Ob du BAföG-berechtigt bist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und muss immer individuell geprüft werden. Relevant dabei sind:

  • dein Alter
  • dein finanzieller Bedarf
  • dein Abschluss
  • deine Erstausbildung
  • dein aufenthaltsrechtlicher Status

Wenn du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, hast du daher einen Rechtsanspruch auf Förderung. Die konkrete Höhe des BAföG-Satzes wird jedes Jahr neu berechnet, d. h. du musst jedes Jahr den Antrag neu stellen. Entscheidend für die Berechnung deiner Bedarfshöhe sind:

  • dein Einkommen
  • dein Vermögen
  • Einkommen deiner Eltern bzw. Ehepartner*in/ Lebenspartner*in

Sollten deine Einkünfte aus Nebenjobs 6.240 Euro (monatlich sind das ungefähr 520 Euro) im zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum übersteigen, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Das Kindergeld zählt nicht zu den anzurechnenden Einkünften. Bei selbstständiger Tätigkeit bleibt ein Gewinn von maximal 5.050 Euro in einem Jahr anrechnungsfrei. Ist der Bewilligungszeitraum des BAföG kürzer, wird das zulässige Einkommen anteilig berechnet.

Solltest du über mehr als 15.000 Euro Vermögen verfügen, musst du erst den darüberliegenden Teil aufbrauchen, bevor du Anspruch auf BAföG hast. Bist du über 30 Jahre alt, erhöht sich der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro. Für Kind(er) und/oder Ehepartner*innen gelten weitere Freibeträge. Zudem kannst du besondere Kosten der Ausbildung, wie z. B. Studiengebühren, auf Antrag geltend machen.

Es kann auch passieren, dass du kein oder nur wenig BAföG bekommst, weil deine Eltern „zu viel“ verdienen. Sollten sich jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse deiner Eltern oder deiner/deines Lebenspartner*in verschlechtern, kannst du jederzeit einen Aktualisierungsantrag stellen.

Grundsätzlich gilt: BAföG zu beantragen macht immer Sinn. Denn auch eine Ablehnung kann im Hinblick auf andere staatliche Unterstützungen (z. B. Wohngeld) nützlich sein. Die Antragstellung geht ganz einfach online. Allerdings ist der Antrag recht ausführlich und du brauchst etwas Geduld, um alle notwendigen Papiere zusammenzusammeln. Liegen dem BAföG-Amt deine vollständigen Unterlagen vor, dauert die Bearbeitung in der Regel bis zu zwei Monate. Das Geld wird dann rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. In finanziellen Notlagen ist es auch möglich, beim BAföG-Amt einen Vorschuss zu beantragen.

Elternunabhängiges BAföG

Unter bestimmten Umständen können Studierende die Förderung auch unabhängig von ihren Eltern bekommen. Dafür müssen zunächst einmal die allgemeinen BAföG-Voraussetzungen erfüllt werden. Ist das gegeben, kann in Ausnahmefällen elternunabhängiges BAföG bewilligt werden. Ein Ausnahmefall liegt nach § 11 Abs. 2a und 3 des BAföG vor, wenn

  • du bei Beginn deines Studiums 30 Jahre oder älter bist.
  • du vor Beginn des Studiums (und nach Eintritt der Volljährigkeit) bereits fünf Jahre erwerbstätig warst.
  • du vor Beginn des Studiums nach Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre (oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger) erwerbstätig warst.
  • der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist
  • deine Eltern daran gehindert sind, in Deutschland Unterhalt zu leisten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach deiner Lebenssituation. Die Bedarfssätze entsprechen denen beim elternabhängigen BAföG (siehe Tabelle). Genau wie beim elternabhängigen BAföG ist die Hälfte der Förderung ein Zuschuss, die andere Hälfte ist ein Darlehen, das du zurückzahlen musst. Die Aufforderung zur Rückzahlung erhältst du rund viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Mit der Rückzahlung beginnen musst du fünf Jahre nach Ende dieser Förderungshöchstdauer. Es gibt auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung.