Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung ist die Benachteiligung, Ungleichbehandlung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Einzelpersonen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher Merkmale.

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Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert Diskriminierung als Verhalten, „das auf einer Unterscheidung basiert, die aufgrund natürlicher oder sozialer Kategorien getroffen wird, die weder zu den individuellen Fähigkeiten oder Verdiensten noch zum konkreten Verhalten der individuellen Person in Beziehung stehen.“

Diskriminierung betrifft unterschiedliche Bevölkerungsgruppen. Sie kann offensichtlich auftreten oder versteckt, institutionell oder strukturell. Eine direkte Diskriminierung liegt dann vor, wenn Personen oder Gruppen offen benachteiligt oder ungleich behandelt werden. Indirekte Diskriminierung verläuft unauffälliger, weshalb es oft auch schwerer ist, dagegen vorzugehen. Indirekte Diskriminierung kann beispielsweise auch in Form formaler Gleichbehandlung auftreten. Etwa, wenn von Frauen und Männern, um Karriere zu machen, ein ununterbrochener beruflicher Werdegang erwartet wird. In diesem Fall wird die Gebärfähigkeit als relevanter Aspekt einfach ignoriert.

Von institutioneller Diskriminierung spricht man, wenn durch das Handeln oder Nichthandeln gesellschaftlicher Institutionen Benachteiligungen und Ausgrenzungen entstehen oder gefestigt werden. Strukturelle Diskriminierung dagegen beruht in erster Linie auf Normen, Werten, Handlungen und Einstellungen, die von der Mehrheit oder aber auch der durchsetzungsfähigsten Gruppe der Bevölkerung aufgestellt und angewandt werden und somit als gesellschaftlicher Konsens gelten.

Diese Diskriminierungskategorien können sich auch verschränken, gegenseitig verstärken oder abschwächen. Denn alle Menschen tragen unterschiedliche Identitätsbezüge und Zugehörigkeiten, bewegen sich also gleichzeitig in verschiedenen Diversitätsdimensionen. Je nach Situation und Kontext werden jeweils spezifische Verschränkungen mehrerer Diversitäten relevant. Man spricht dann von Intersektionalität, der Gleichzeitigkeit von mehreren Diskriminierungskategorien bei einer Person. Das kann auch zu Mehrfachdiskriminierung beitragen. So können beispielsweise Geschlecht, Hautfarbe und Alter auf eine bestimmte Art und Weise zusammen und sich in genau dieser Kombination auf Entscheidungen auswirken (z. B. Bewerbungsverfahren).

Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer oder mehrerer rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Benachteiligung kann in Form des Verhaltens einer Person zum Ausdruck kommen oder auch durch eine Vorschrift oder Maßnahme. Diskriminierungskategorien nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) sind:

  • rassistische Diskriminierungen
  • Diskriminierungen wegen des Geschlechtes
  • Diskriminierungen wegen Religion und Weltanschauung
  • Diskriminierungen wegen Behinderung
  • Diskriminierungen wegen des Lebensalters
  • Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität

Hochschulen und Universitäten sind dazu verpflichtet, Diskriminierung vorzubeugen und vor Diskriminierung zu schützen. Das leitet sich aus dem Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz ab. Zudem haben die meisten Hochschulen eigene diesbezügliche Richtlinien. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, Chancengleichheit herzustellen und Diskriminierung entgegenzuwirken.