Unterstützung für Mitglieder

Widerspruch BAföG

23.07.2021 | Das Bundesverwaltungsgericht hält die BAföG-Regelsätze in ihrer bisherigen Höhe für nicht verfassungskonform. Widersprüche gegen BAföG-Bescheide sind möglich. (Mit Musterschreiben!)

BAföG-Regelsatz vermutlich verfassungswidrig
Ein Großteil der Student_innen arbeitet neben dem Studium. Das trifft selbst auf die wenigen zu, die BAföG bekommen und damit eigentlich eine Studienfinanzierung haben. Das Problem ist klar: Das BAföG reicht nicht zum Leben. Genau das hat auch das Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2021 (Aktenzeichen G 5 C 11.18) beschäftigt.

Der BAföG-Regelsatz wurde als zu niedrig angesehen. Er verstößt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf Teilhabe und Chancengleichheit beim Zugang zu Ausbildungen. Deshalb wird sich nun das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen.

Kann ich auch davon profitieren?
Grundsätzlich sind Gerichtsurteile Einzelfallentscheidungen. Das Verfahren bezieht sich auf die Bedarfssätze vom Wintersemester 2014/15. Es kommt letztendlich darauf an, wie das Bundesverfassungsgericht urteilt. Das kann dann trotzdem rechtliche Auswirkungen haben.

Leider gibt es keinen Automatismus, der besagt, dass alle, die zum damaligen Zeitpunkt BAföG bezogen haben, nun rückwirkend mehr Geld bekommen. Wer jedoch in einem laufenden Verfahren zum Thema der Höhe der Bedarfe ist, hat die Möglichkeit von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend zu profitieren. Dazu ist es möglich, aktuelle Bescheide anzufechten, um von der bevorstehende Entscheidung rückwirkend profitieren zu können. Wenn das Verfassungsgericht urteilt, dann gilt die Entscheidung ab dem Zeitpunkt für alle gleichermaßen.

Bescheid anfechten
In den meisten Bundesländern (auch Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) kannst innerhalb von vier Wochen, nach dem du einen BAföG-Bescheid erhalten hast, Widerspruch einlegen. Das heißt, innerhalb dieser Zeit muss dein Widerspruch schriftlich bei deinem zuständigen BAföG-Amt eingegangen sein. Nutze dafür unsere Formulierungshilfe für einen Widerspruch (siehe unten, "Musteranschreiben Widerspruch BAföG").

Solltest du diese Frist verpasst haben, dann wird dein Bescheid rechtskräftig. Normalerweise ist das BAföG-Amt verpflichtet, einen Widerspruch innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vermutlich länger dauern.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Widerspruch schnell abgelehnt wird – und somit, um das Verfahren weiter laufen zu lassen, eine Klage notwendig wird. Wir haben einen zusätzlichen Antrag bereitgestellt, mit dem der Widerspruch bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ruht (siehe unten, "Antrag auf Überprüfung des Bescheids").

Welche Vorgehensweise möglich ist, ergibt sich aus der Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrung, die am Ende des Bescheides zu finden ist.

Widerspruchsfrist vorbei: Habe ich noch eine Möglichkeit?
Wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist, gibt es innerhalb von vier Jahren nach Zugang des Bescheides die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB (Sozialgesetzbuch) X zu stellen. Nutze dafür unsere Formulierungshilfe am Ende des Dokuments. Hier empfiehlt sich ebenfalls mit zu beantragen, dass der Überprüfungsantrag bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ruht.

Was passiert, wenn mein Widerspruch bzw. mein Überprüfungsantrag abgelehnt wird?
Sollte trotz dem Antrag auf Ruhen deines Widerspruchs bzw. Überprüfungsantrages entschieden worden sein, hast du innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Bescheides die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Das solltest du auch tun, damit das Verfahren weiter läuft. Auch hier empfiehlt es sich, mit Erheben der Klage zu beantragen, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhen zu lassen.

Wo bekomme ich rechtliche Unterstützung?
Als Gewerkschaftsmitglied hast du sofort ab Eintritt Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung über deine Mitgliedsgewerkschaft. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz greift allerdings nur, wenn du schon vorher Mitglied warst. Du kannst auch an deiner Uni/FH schauen, ob es eine kostenlose Rechtsberatung für Studierende, z. B. über den AStA, gibt und dich dort erstberaten lassen. Gibt es das nicht und möchtest du auch kein Gewerkschaftsmitglied werden, kannst du dich ggf. bei einer_m Anwält_in deiner Wahl beraten lassen und, wenn nötig, Prozesskostenhilfe beantragen.

Quellenhinweis: Der Artikel wurde von der Internetpräsenz der DGB-Jugend übernommen. Die IG Metall ist im DGB organisiert. Der DGB ist der Dachverband von acht Einzelgewerkschaften.