Steuern

Wer lohnabhängig beschäftigt wird, muss durch den Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet werden. Dies erfolgt elektronisch (über ELStAM beziehungsweise die elektronische Lohnsteuerkarte). Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nur noch einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer mitteilen und angeben, ob es sich um ein Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Der Arbeitgeber führt die Einkommensteuer selbständig an das Finanzamt ab und zahlt Ihnen nur den Rest des Lohns aus (Lohnsteuereinzug).