Bezahlung

Werkstudierende müssen wie reguläre Beschäftigte bezahlt werden. Es gilt der Grundsatz: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. In tarifgebundenen Betrieben bedeutet das, dass Werkstudierende eingruppiert werden müssen. Durch die tarifliche Eingruppierung wird den Fähigkeiten und Qualifikationen ebenso wie den Leistungen und Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ein angemessenes Entgelt Rechnung getragen.