Leistungen für Studierende

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Unsere Leistungen sind in der IG Metall-Satzung verankert und können von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Vollzeitstudierende ohne Nebeneinkünfte zahlen 3 Euro monatlich. Wer erwerbstätig ist, zahlt 1 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens.

Beratung zu Themen rund ums Studium

Praktikum, Ferienjob, Minijob oder BAföG – wenn mal wieder alles viel zu kompliziert wird, können sich Studierende in einer unserer IG Metall-Geschäftsstellen vor Ort beraten lassen.

Rechtsberatung und Rechtsschutz

Metallerinnen und Metaller erhalten durch den DGB-Rechtsschutz kostenlos Rechtsberatung und Prozessvertretung in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Nur wer als Studierender seine Rechte kennt, kann sie auch selbstbewusst im Praktikum oder Nebenjob vertreten. Spätestens beim Ferienjob oder im Praktikum tauchen oft rechtliche Unsicherheiten auf: Ab wann werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, wie setze ich den Mindestlohn durch, welchen Urlaubsanspruch haben Minijobber, welche Steuern sind zu zahlen und wann werden BAföG und Kindergeld gekürzt oder eingestellt?

Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse kannst Du durch unsere Experten vor Ort professionell überprüfen lassen. Für studierende Mitglieder gibt es außerdem eine spezielle Satzungsleistung: den Rechtsschutz bei Prüfungsangelegenheiten.

In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz bei Prüfungen?
Der Rechtsschutz der IG Metall kann wegen Nichtbestehens von Prüfungen im Rahmen einer Hochschulausbildung gewährt werden. Reine Notenstreitigkeiten deckt er jedoch nicht ab. Ist von der Prüfungsnote aber die Weiterführung des Studiums abhängig – zum Beispiel, wenn die Prüfung zum Bachelor zwar bestanden wurde, wegen eines Numerus Clausus die Zulassung zum weiterführenden Masterstudium nicht möglich ist – kann das unter Umständen dennoch Grundlage für eine positive Rechtschutzentscheidung sein.

Was ist konkret zu tun, wenn man die Leistung in Anspruch nehmen will?
Wer sich zum Rechtschutz bei Prüfungsleistungen beraten lassen oder ihn in Anspruch nehmen möchte, wendet sich direkt an die Kolleginnen und Kollegen aus seiner IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.

Wer prüft, ob Anspruch auf Rechtsschutz besteht und wie lange dauert das?
Die IG Metall-Geschäftsstelle leitet die Rechtsschutzanfrage an den Vorstand der IG Metall weiter. Dort wird kurzfristig entschieden, ob Rechtsschutz gewährt werden kann. Die Entscheidung wird dem Mitglied anschließend über seine Geschäftsstelle mitgeteilt.

Seminare und Exkursionen in Betriebe

Wir unterstützen Studierende aber nicht nur bei rechtlichen Fragen. Wir bieten auch kostenfreie Seminare und Veranstaltungen rund um die Themen Studium und Beruf. Mit speziellen Seminaren wollen wir Dir die Möglichkeit geben, inhaltlich über den Tellerrand hinauszuschauen, Dich ganz praktisch auf die künftige Berufstätigkeit vorzubereiten und das Studium besser zu bewältigen. Dazu gehören auch Trainings zu Lernstrategien und Exkursionen in die Betriebe.

Wir kennen uns in den Betrieben unserer Branchen aus. Durch unsere Kontakte können wir praktische Einblicke in das angestrebte Berufsfeld vermitteln. Die Informationen aus der Praxis helfen Studierenden bei der Orientierung, bei der Ausgestaltung eines Praktikums und beim späteren Einstieg in den Beruf. Jährlich erheben wir beispielsweise in unseren Branchen die Einstiegsgehälter von Hochschulabsolventinnen- und absolventen.

Die ISIC-Card kostenlos für Mitglieder

Kostenfrei beantragen können IG Metall-Mitglieder die ISIC-Card, die International Student Identity Card (ISIC). Die ISIC ist der internationale Ausweis für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende ab 12 Jahren. Sie gilt in über 130 Ländern. Du bekommst dadurch Zugang zu vielen exklusiven Rabatten und Vergünstigungen. Und das Beste daran: Der Ausweis ist ab Ausstellung jeweils ein Jahr gültig und für unsere Mitglieder kostenfrei erhältlich.

Alle Vorteile auf einen Blick

  • Internationaler Nachweis für den Schüler-, Auszubildenden- und Studierendenstatus
  • Zahlreiche exklusive Rabatte und Vergünstigungen für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende (z.B. Unterkünfte, Carsharing, Sprachkurse, Online-Shops, Auslandsreisen, Museen und vieles mehr)
  • Details findest Du unter www.isic.de

Wie bekommst Du die ISIC-Card?
Du willst die IG-Metall-ISIC-Card kostenfrei bestellen? Dann fülle einfach das Bestellformular im Servicecenter unseres Mitgliederbereichs aus.

Freizeit- und Unfallversicherung

IG Metall-Mitglieder haben automatisch auch eine Freizeit- und Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs.

Stipendien für Aktive

Wer gewerkschaftlich und gesellschaftlich engagiert ist und studieren will – aber kein Geld hat, kann sich um ein Stipendium bei der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung (HBS) bewerben. Während andere Studienförderwerke oft Elitenförderung betreiben – mit Stipendien für die Leistungsbesten, die ohnehin meist aus finanziell besser aufgestellten Akademikerfamilien kommen, steht die HBS für Chancengleichheit.

Wer wird gefördert?

Neben Studium und Promotion an Unis und Fachhochschulen fördert die HBS auch das Nachholen des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg. Und vor allem: Nicht nur die Noten zählen. Das gewerkschaftliche und gesellschaftliche Engagement der Bewerber*innen ist zentrale Voraussetzung. Daneben vergibt die HBS Stipendien an sozial Benachteiligte, aus bildungsfernen und Migrantenfamilien, die anderswo kaum eine Chance bekommen.

Die Bewerbung für ein Stipendium für ein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, ein Studium oder eine Promotion erfolgt ausschließlich über das Portal zur Online-Bewerbung.

Bewerbungsfristen

  • 1. August für das folgende Sommersemester – das Online-Bewerbungsportal ist vom 15. Mai bis 1. August geöffnet.
  • 1. Februar für das kommende Wintersemester – das Online-Bewerbungsportal ist vom 19. November bis 1. Februar geöffnet.

Für Mitglieder der IG Metall ist ein Referenzschreiben der Geschäftsstelle oder Bezirksleitung eine wesentliche Bedingung für ein Stipendium. Um eine Empfehlung aufgrund ihres gesellschaftlichen oder gewerkschaftlichen Engagements zu bekommen, sollten interessierte Mitglieder Kontakt mit ihrer zuständigen Geschäftsstelle aufnehmen.

Metallerinnen und Metaller, die sich ohne eine Empfehlung ihrer Geschäftsstelle oder Bezirksleitung und ohne Angabe einer Kontakt-E-Mail bewerben, werden im weiteren Verfahren von uns identifiziert. Wir klären mit der zuständigen Geschäftsstelle, ob eine Förderung des betroffenen Mitglieds in Frage kommt.

Wie hoch ist das Stipendium?

  • Abitur: Der zweite Bildungsweg wird normalerweise durch ein elternunabhängiges BAföG gefördert – allerdings beim Abendgymnasium erst ab dem vierten Semester (Klasse 12/2. Halbjahr). Wer Schüler-BAföG erhält, bekommt diesen Betrag auf den Satz für Student*innen aufgestockt. Zusätzlich gewährt die HBS eine Studienkostenpauschale in Höhe von derzeit 300 Euro im Monat. Wer aus Altersgründen keinen BAföG-Anspruch hat, kann von der HBS ein Vollstipendium erhalten.
  • Studium: Studierende erhalten 649 Euro im Monat für den Lebensunterhalt. Dazu gibt es pauschal 300 Euro Studienkostenpauschale, zum Teil auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Promotion: Das Stipendium beträgt pro Monat 1350 Euro Grundstipendium plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Zusätzlich wird ggf. ein Familienzuschlag von 155 Euro, 155 Euro Kinderzuschlag für das erste Kind, 50 Euro Kinderzuschlag für jedes weitere Kind und ein Zuschuss zur Krankenversicherung von bis zu 100 Euro gezahlt.

Neben Geld bietet die HBS zudem ein weites Betreuungs-Netzwerk: Fachreferate, Vertrauensdozenten, ehemalige Stipendiaten als Mentoren – und Stipendiatengruppen an vielen Hochschulstandorten bundesweit. Diese einzigartige Betreuung ist möglich, weil die HBS nicht nur über Bundesmittel, sondern auch über eigene Mittel verfügt: Anders als die Arbeitgeber führen gewerkschaftliche Aufsichtsratsmitglieder ihre Tantiemen ab – an die HBS. So fördert Mitbestimmung die Bildung.