Entgelterhöhungen, T-ZUG und vieles mehr

Werkstudierende profitieren vom Tarifvertrag

07.07.2023 | Neben dem Studium jobben? Für viele Studierende ist das gelebte Realität um das Studium zu finanzieren oder um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Foto: Jelca Kollatsch

Dabei gilt: Werkstudierende sind ganz normale Beschäftigte im Betrieb. Der Werkstudierendenstatus ist lediglich ein Sonderstatus der Sozialversicherung. Dieser gilt für abhängig beschäftigt Studierende, wenn sie keinem Mini-Job oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Damit haben Werkstudierende die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer*innen auch.

In vielen Betrieben gelten Tarifverträge der IG Metall, welche die Vergütung der unterschiedlichen Tätigkeiten im Unternehmen regeln. Unsere Tarifverträge sehen vor, dass die Beschäftigten anhand ihrer verrichteten Tätigkeiten eingruppiert werden. Werkstudierende dürfen von diesen Regeln nicht ausgenommen werden. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG AZ 1 ABR 68/07) am 11. November 2008 entschieden, dass Werkstudierende in diesem Sinne einzugruppieren sind.

Du erwirbst aber nicht nur einen Anspruch auf das entsprechend der Arbeitszeit angepasste monatliche tarifliche Entgelt, sondern auch auf weitere Leistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dem Transformationsgeld (T-Geld) und dem tariflichen Zusatzgeld (T-Zug). Zudem profitierst du von 30 Tagen Erholungsurlaub.

Im Juni änderte sich in tarifgebundenen Unternehmen auch die Höhe des monatlichen Entgelts. Durch den letzten Tarifabschluss erhöht sich in zwei Stufen das Entgelt der Werkstudierenden. Einmal um 5,2 Prozent im Juni 2023 und um 3,3 Prozent im Mai 2024. Mit einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten gibt es noch eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichprämie über 3.000 Euro die entsprechend des Stundenumfangs der Tätigkeit in der Regel  zur Hälfte in 2023 und 2024 ausgezahlt wird. Informationen zur Eingruppierung und zum betrieblichen Eingruppierungsvorgang erhältst du bei deinem IG Metall Betriebsrat im Betrieb. Bei allen Fragen rund um den Tarifvertrag kannst du dich zudem an die IG Metall vor Ort wenden.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Tarifvertrag haben Mitglieder der IG Metall. Neben den tariflichen Leistungen haben wir noch mehr zu bieten: als Mitglied kannst du dich zu Arbeitszeugnissen, Praktika-Verträgen oder deinem (Neben-)Job beraten lassen. Mit unseren Seminaren für Studierende kannst du dich auf deine Bewerbung und deinen Berufseinstieg vorbereiten. Oder du nutzt die Erfahrung unserer Mitglieder. Mit über 2,2 Millionen Mitglieder sind wir eines der größten beruflichen Netzwerke in Deutschland.

Du bist Werkstudent*in in einem tarifgebundenen Betrieb und hast eine Sonderzahlung nicht bekommen? Melde dich gerne bei Isabella Albert.