FAQ | Promovierende

Wer ist Promovierende*r?

Promovierende haben ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und sind zur Promotion zugelassen mit dem Ziel, den Doktorgrad bzw. Ph. D. zu erwerben. Die Promotion kann einerseits verknüpft sein mit einer Stelle an der Hochschule und Praxis im Betrieb, kann andererseits aber auch überwiegend im Betrieb angesiedelt sein.

Man unterscheidet daher zwischen zwei Beschäftigungsformen

  1. Hochschulbeschäftigte
  2. Beschäftigte des Betriebs

Welchen arbeitsrechtlichen Status haben Promovierende?

Hochschulbeschäftigte

Wenn Doktorandinnen und Doktoranden einen Arbeitsvertrag mit der Hochschule haben, an der sie promovieren, ist für ihre Interessenvertretung der Personalrat der jeweiligen Hochschule zuständig. Gleichzeitig gilt für sie entsprechend der TV-L (Tarifvertrag der Länder).

Beschäftigte des Betriebs

Es ist auch möglich, an Hochschulen zu promovieren und gleichzeitig im Betrieb beschäftigt zu sein. An der Hochschule gelten sie meist als „externe Promotionsstudierende“. Wenn Promovierende einen Arbeitsvertrag mit dem Betrieb haben und in den Betriebsablauf eingebunden sind, sind sie normale Beschäftigte des Unternehmens.

Welche Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat gibt es?

Hochschulbeschäftigte

Auch wenn der Betriebsrat formal nicht zuständig ist, ist es sinnvoll, den Kontakt zu den Doktorandinnen und Doktoranden zu halten. Bei guten Erfahrungen in dieser Zeit nehmen sie den Betriebsrat auch später als kompetenten Ansprechpartner wahr. Zudem können Doktorandinnen und Doktoranden mit ihren speziellen Forschungsprojekten wichtige Informationsquellen für Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektive des Betriebs sein.

Beschäftigte des Betriebs

Neben den üblichen Ansatzpunkten der Betriebsratsarbeit können bei den Doktorandinnen und Doktoranden ein besonderer Regelungsbedarf in Bezug auf eine Freistellung zur Anfertigung der Arbeit sowie die Verwertungsrechte an den Ergebnissen derselben bestehen. Promovierende haben häufig die Verpflichtung, 50 Prozent oder 25 Prozent ihrer Arbeitszeit als normale Beschäftigte zu arbeiten. Gleichzeitig wird ihnen oft angeboten, für ihre Qualifizierung nach der Arbeitszeit noch Geräte und Co zu nutzen. Für diese Fälle gilt es, Regelungen zur Abgrenzung der Arbeitszeit und zur Unfallversicherung zu finden.