Bei einem praxisintegrierten dualen Studium wird lediglich ein akademischer Abschluss erworben. Hauptanbieter ist die staatliche Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), die aus der Berufsakademie Baden-Württemberg hervorgegangen ist. Insgesamt gibt es neun DHBW-Standorte und drei Campus verteilt in der Fläche. Weitere Angebote der DHBW sind berufsintegrierende und berufsbegleitende Masterstudiengänge.
Das duale Studium an der DHBW wird definiert und reguliert durch (1) das Landeshochschulgesetz (LHG), (2) die Prüfungsordnungen und (3) den Studienvertrag.
Das duale Studium an der DHBW wird in §2 Abs. 1 Nr. 5 LHG definiert: "die Duale Hochschule vermittelt durch die Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit der praxisorientierten Ausbildung bei den beteiligten Dualen Partnern (duales System) die Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis; sie betreibt im Zusammenwirken mit den Dualen Partnern auf die Erfordernisse der dualen Ausbildung bezogene Forschung (kooperative Forschung); im Rahmen ihrer Aufgaben betreibt sie Weiterbildung."
Die Praxisphasen des Studiums sind über die Prüfungsordnungen zu regeln. Diese müssen "Regelungen zum Prüfungsverfahren und den Prüfungsanforderungen, insbesondere über [...] die praktischen Tätigkeiten und an der DHBW über die Absolvierung der vorgesehenen Ausbildungsabschnitte bei den Dualen Partnern als Zulassungsvoraussetzung für Prüfungen sowie die Anteile des Studiums in der Studienakademie im Verhältnis zu der Ausbildung bei den Dualen Partnern" enthalten (§34 Abs. 4 Nr. 8 LHG).
Eine notwendige Voraussetzung für das duale Studium an der DHBW ist der Abschluss eines Studienvertrags. Hier stehen Hochschule, Student*in und Ausbildungsbetrieb in einem dreiseitigen Vertragsverhältnis. Im Studienvertrag wird insbesondere geregelt:
Des Weiteren können "Sonstige Vereinbarungen" in Form von Nebenabreden getroffen werden, die dazu führen können, dass Rückzahlungsklauseln zwischen dem/der Student*in und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen werden. Gegen solche Rückzahlungsklauseln hatten wir uns klar positioniert und eingesetzt. Wir lehnen sie weiterhin ab.
Merkmal des praxisintegrierten dualen Studiums an der DHBW ist der Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphase, der in der Regel alle drei Monate stattfindet. Hieraus ergeben sich auch die zwei zentralen Lernorte: zum einen die Hochschule und zum anderen der Arbeitsplatz vom dualen Partner innerhalb der vorlesungfreien Zeit. Bei diesem Praxiseinsatz im Ausbildungsbetrieb soll dann ein Transfer und die Anwendung der theoretischen Inhalte stattfinden.
Im Studienvertrag (siehe: Regulierung) verpflichtet sich der Betrieb zur Erstellung eines individuellen Ausbildungsplans, womit eine enge Verzahnung der Lerinhalte garantiert werden soll. Die DHBW selbst wirbt auf ihrer Homepage: "Theorie- und Praxisinhalte sind [...] eng aufeinander abgestimmt und beziehen aktuelle Entwicklungen in Wirtschaft, Technik und Gesellschaft in die Lehrpläne mit ein".
Die Regulierungen der DHBW rahmen nur grob die Ausbildungsbedingungen, wodurch eine hohe Ausbildungsqualität beim Praxiseinsatz nicht automatisch garantiert wird.
Eine durch uns initiierte Befragung ergab:
Um die Praxisphasen im Betrieb und dadurch die Ausbildungsqualität zu verbessern, arbeiten wir intensiv daran, dual Studierende in die Geltungsbereiche der Tarifverträge aufzunehmen. Ein großer Erfolg war hier die Aufnahme der DHBW-Studierenden in den Manteltarifvertrag Ausbildung der Metall- und Elektroindustrie, wodurch das duale Studium für tausende von Studierenden maßgeblich verbessert werden konnte. Und auch danach konnten wir in anderen Branchen weitere Erfolge für DHBW-Studierende erzielen (siehe: Tarifverträge).
Unabhängig vom genauen Modell gilt: Dual Studierende sind Arbeitnehmer*innen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Dadurch sind Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretungen für die Interessenvertretung zuständig.
Dual Studierende haben ein aktives Wahlrecht für die Wahl des Betriebsrates nach § 7 BetrVG. Nachdem sie sechs Monate ihres dualen Studiums absolviert haben, können sie gemäß § 8 BetrVG selbst für die Betriebsratswahlen kandidieren.
Bei den JAV-Wahlen sind dual Studierende aufgrund ihres besonderen Ausbildungsverhältnisses gemäß § 61 Abs. 1 BetrVG wahlberechtigt. Sofern sie die in § 61 Abs. 2 BetrVG vorgegebenen Bedingungen erfüllen, besitzen dual Studierende auch das passive Wahlrecht.
Dual Studierende als Mitglieder in der JAV bieten die große Chance, die Interessenschwerpunkte dieser Gruppe leichter zu identifizieren und vertreten zu können.
Praxisintegrierte dual Studierende sind Beschäftigte im Sinne des BetrVG. Damit gelten für sie Betriebsvereinbarungen immer dann, wenn dual Studierende nicht ausdrücklich aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen sind.
Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend für dual Studierende, wenn (1) dual Studierende ausdrücklich vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst sind und (2) die dual Studierenden in der abschließenden Gewerkschaft organisiert sind und der Betrieb tarifgebunden ist.
Ausdrücklich bedeutet: Je nachdem, wie der persönliche Geltungbereich des Tarifvetrags formuliert wurde, kann es sein, dass entweder alle dual Studierenden aufgenommen wurden oder nur ein bestimmtes Modell (ausbildungs- oder praxisintegriert).
Dual Studierende der DHBW sind im Geltungsbereich aufgenommen:
Für die M+E-Industrie haben wir ein gesondertes FAQ erstellt, wo wir wichtige Fragen und Antworten zu unserem MTV-A gesammelt und beantwortet haben. Art und Umfang der tariflichen Regelungen für dual Studierende variieren zwischen den Branchen. Unser Ziel bleibt bestehen: mit euch zusammen möchten wir branchenübergreifend die Praxisphasen des dualen Studiums für alle besser machen und bestehende Tarif-Diamanten weiter nachschleifen. Denn eines bleibt klar - wir wollen das Beste für Alle!