Was tun bei Diskriminierung?

Möglichkeiten, Diskriminierung nicht hinzunehmen, sondern aktiv dagegen vorzugehen.

Foto: Frank Rumpenhorst

An der Hochschule

Oft fällt es Betroffenen nicht unbedingt leicht, Diskriminierungserfahrungen anzusprechen und sich Unterstützung zu holen. Das ist einerseits verständlich, denn häufig sind solche Erlebnisse schambesetzt. Manchmal ist man sich nicht sicher, ob man den eigenen Wahrnehmungen trauen kann. Manche befürchten, nicht ernstgenommen zu werden und den Vorwurf zu bekommen, zu überreagieren. Andere wiederum haben bereits die Hoffnung verloren, dass ihnen wirklich geholfen werden kann und entscheiden sich dafür, die Zähne zusammenzubeißen.

Andererseits kann es aber auch enorm empowernd sein, Diskriminierung nicht hinzunehmen, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Auch, weil man damit andere unterstützt, die ähnliche Erfahrungen machen. Man kann sich gegenseitig ermutigen. Und je mehr Menschen den Mund aufmachen, desto größer ist schlussendlich die Chance, tatsächlich etwas zu erreichen. Das gilt im Übrigen nicht nur für Betroffene, sondern auch für Zeug*innen von Diskriminierung.

An vielen Hochschulen gibt es Anlaufstellen. Einige haben sogar speziell qualifizierte Antidiskriminierungsberater*innen. Auch die studentischen Selbstverwaltungsstrukturen wie der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bzw. der Studentische Rat (StuRA) sind gute Ansprechpartner*innen. Dort existieren häufig entsprechende Referate, Arbeitskreise oder auch Beratungsstellen. Zudem finden sich an allen Universitäten sogenannte Frauenbeauftragte. Auch ist in fast allen Bundesländern die Bestellung von Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit gesetzlich verankert.

Im Job

Der Arbeitsmarkt ist einer der zentralen gesellschaftlichen Bereiche, in denen Diskriminierung stattfindet. Trotz der bestehenden gesetzlichen Regelungen haben es Frauen, ältere Menschen, Behinderte und Menschen familiärer Migrationsgeschichte deutlich schwerer, einen Job zu bekommen. Oft ist die erste Hürde schon entscheidend, die Einladung zum Bewerbungsgespräch. Als IG Metall machen wir uns stark für anonymisierte Bewerbungsverfahren. Denn Alter, Geschlecht und Herkunft spielen bei der Auswahl potenzieller neuer Mitarbeiter*innen eine nicht unbedeutende Rolle, ob nun bewusst oder unbewusst. Hier werden Stereotype und Vorurteile wirksam. Dem kann das anonymisierte Bewerbungsverfahren entgegenwirken. Was heißt das konkret? Ganz einfach: Die Bewerbungsunterlagen weitestgehend auf die Aspekte der Qualifikation beschränken. Also die personenbezogenen von den qualifikationsbezogenen Angaben trennen und nur letztere von den Zuständigen prüfen und bewerten lassen.

Die Praxis in anderen Ländern und in Pilotprojekten in Deutschland zeigt: Fast immer wurden im Rahmen anonymisierter Bewerbungsverfahren mehr ältere Menschen, Frauen und Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

Für Beschäftigte, also auch für jobbende Studierende, ist der Betriebsrat der Ansprechpartner bei allen Fragen oder Problemen rund um Diskriminierung. Es gehört gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu seinen zentralen Aufgaben, jeder Form von Diskriminierung im Betrieb entgegenzuwirken, durch geeignete vorbeugende und integrative Maßnahmen, aber im Notfall auch mithilfe von Intervention. Dafür sind sowohl Betriebsrat als auch Gewerkschaft mit einigen Rechten ausgestattet.