Auch Studierende profitieren

Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie

10.12.2024 | Ereignisreiche Wochen liegen hinter uns. Mit dem Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie konnte trotz erheblicher Widerstände ein Erfolg erzielt werden, von dem auch Studierende profitieren.

Foto: Jelca Kollatsch

Das Verhandlungsergebnis

Die Einigung in der Metall- und Elektroindustrie sieht unter anderem eine Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen vor. So erhalten die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie eine zweistufige Entgelterhöhung: 2,0 Prozent ab dem 1. April 2025 und weitere 3,1 Prozent ab dem 1. April 2026.

Zusätzlich wird bis spätestens Februar 2025 eine Einmalzahlung von 600 Euro ausgezahlt. Für Auszubildende und dual Studierende steigen die Vergütungen ab dem 1. Januar 2025 um 140 Euro dauerhaft und ab dem 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent.

Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG B), eine jährliche Sonderzahlung, wird ab 2026 von bisher 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Eckentgelts erhöht. Zudem wurden Verbesserungen bei der tariflichen Freistellungszeit erzielt. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Oktober 2026 ohne nachfolgende Friedenspflicht.

Bedeutung für dual Studierende

Für dual Studierende, die ihr Studium in tarifgebundenen Unternehmen absolvieren, ist das Tarifergebnis eine gute Nachricht. Auch wenn nicht alle dual Studierenden in den Geltungsbereichen der Tarifverträge aufgenommen sind, gilt prinzipiell: die Gehälter für diese Studierendengruppe sind an die Ausbildungsvergütungen gekoppelt. Dementsprechend steigen mit den Ausbildungsvergütungen auch die Vergütungen für dual Studierende.

Bedeutung für Werkstudierende

Werkstudierende sind ganz normale Beschäftigte im Betrieb. Der Werkstudierendenstatus ist lediglich ein Sonderstatus der Sozialversicherung. Dieser gilt für abhängig beschäftigt Studierende, wenn sie keinem Mini-Job oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Damit haben Werkstudierende die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer*innen auch.

Unsere Tarifverträge sehen vor, dass die Beschäftigten anhand ihrer verrichteten Tätigkeiten eingruppiert werden. Werkstudierende werden von diesen Grundsätzen in der Regel nicht ausgenommen (Eine Ausnahme bildet der Haustarifvertrag bei Volkswagen). So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG AZ 1 ABR 68/07) am 11. November 2008 entschieden, dass Werkstudierende, wenn sie in den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen, in diesem Sinne einzugruppieren sind.

Das ist beispielsweise in den Flächentarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie der Fall. Erworben wird damit nicht nur einen Anspruch auf das entsprechend der Arbeitszeit angepasste monatliche tarifliche Entgelt inklusive entsprechender Erhöhungen, sondern auch auf weitere Leistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dem Transformationsgeld (T-Geld) und dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG). Werkstudierende, die mit dem Stichtag 1. Februar 2025 im Unternehmen angestellt sind, bekommen anteilig zu ihren Arbeitsstunden auch die vereinbarte Einmalzahlung mit der Februarabrechnung.

Beim T-ZUG konnte die IG Metall Verbesserungen durchsetzen, die für Werkstudierende mit eigenen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen interessant sind. Hier wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Einen Antrag auf Umwandlung in freie Tage können nun auch Teilzeitmitarbeitende stellen, worunter auch Werkstudierende fallen.

Informationen rund um die Themen tarifliche Leistungen und Eingruppierung erhältst du bei deinem IG Metall Betriebsrat im Betrieb. Mitglieder können sich bei Fragen auch immer an die jeweilige Geschäftsstelle vor Ort wenden.

Beratung und Information beim Berufseinstieg

Gute Arbeitsbedingungen gehen mit Tarifverträgen einher. Egal ob Entgelt, Arbeitszeit, Regelungen zur Weiterbildung: Tarifverträge bieten viele Vorteile. Einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Tarifvertrag haben Mitglieder der IG Metall.

Neben den tariflichen Leistungen haben wir noch mehr zu bieten: als Mitglied kannst du dich zu Arbeitszeugnissen, Praktika-Verträgen oder deinem (Neben-)Job beraten lassen. Mit unseren Seminaren für Studierende kannst du dich zum Beispiel auf deine Bewerbung und deinen Berufseinstieg vorbereiten. Oder du nutzt die Erfahrung unserer Mitglieder. Mit über 2,2 Millionen Mitgliedern sind wir eines der größten beruflichen Netzwerke in Deutschland. Zudem geben wir Mitgliedern Auskunft über tarifgebundene Unternehmen.