Grundsätzliches zum Thema Jobben und...

Etwa zwei Drittel aller Studierenden arbeiten neben dem Studium. Mehr als die Hälfte ist auf das Einkommen angewiesen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Ein paar Informationen und Tipps rund ums Jobben. Und warum Gewerkschaften auch für Studierende von Vorteil sind.

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Versicherung

Die Familienversicherung (über Eltern oder Ehepartner*in) bleibt bestehen bis zu einem Einkommen von maximal 550 Euro netto im Monat oder bei einem 603-Euro-Job (Minijob). Einkommen aus kurzfristiger Beschäftigung zählen nicht.

BAföG

Per Nebenjob können monatlich maximal 603 Euro verdient werden – ohne negative Auswirkungen auf
die BAföG-Höhe. Pro Jahr liegt die Grenze entsprechend bei 7.632 Euro. Aber Achtung: Entscheidend für das BAföG-Amt ist der Bewilligungszeitraum, nicht das Kalenderjahr. Wer mehr verdient, muss
sich auf eine Senkung des BAföG-Betrages einstellen. Weitere Freibeträge sind für Verheiratete möglich sowie wenn Kinder vorhanden sind. Auch für Einkommen aus selbstständigen Tätigkeiten gibt es Freibeträge. 

Steuern

Einkommen aus Jobs sind steuerpflichtig. Aber auch hier gibt es Freibeträge: Der Steuerfreibetrag liegt für das Jahr 2026 bei 12.348 Euro (plus ggf. 1.230 Euro Werbungskostenpauschale). Ab 2024 beträgt er 15.564 Euro. Erst, wenn mehr verdient wird, muss Einkommensteuer gezahlt werden und dann auch nur auf den Teil, der den Freibetrag (zzgl. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc.) übersteigt. Bei selbstständiger Tätigkeit ist der Gewinn entscheidend. Die jährliche Steuererklärung kann zu viel eingezogene Steuern zurückholen.