Etwa zwei Drittel aller Studierenden arbeiten neben dem Studium. Mehr als die Hälfte ist auf das Einkommen angewiesen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Ein paar Informationen und Tipps rund ums Jobben. Und warum Gewerkschaften auch für Studierende von Vorteil sind.
Die Familienversicherung (über Eltern oder Ehepartner*in) bleibt bestehen bis zu einem Einkommen von maximal 485 Euro netto im Monat oder bei einem 520-Euro-Job (Minijob). Einkommen aus kurzfristiger Beschäftigung zählen nicht.
Per Nebenjob können monatlich maximal 520 Euro verdient werden – ohne negative Auswirkungen auf
die BAföG-Höhe. Pro Jahr liegt die Grenze entsprechend bei 6.240 Euro. Aber Achtung: Entscheidend für das BAföG-Amt ist der Bewilligungszeitraum, nicht das Kalenderjahr. Wer mehr verdient, muss
sich auf eine Senkung des BAföG-Betrages einstellen. Weitere Freibeträge sind für Verheiratete möglich sowie wenn Kinder vorhanden sind. Auch für Einkommen aus selbstständigen Tätigkeiten gibt es Freibeträge. Diese gestalten sich ein wenig anders: Hier sind 5.050 Euro Gewinn (vor Steuern) pro Jahr anrechnungsfrei möglich.
Einkommen aus Jobs sind steuerpflichtig. Aber auch hier gibt es Freibeträge: Der Steuerfreibetrag liegt für das Jahr 2023 bei 10.908 Euro (plus ggf. 1.230 Euro Werbungskostenpauschale). Ab 2024 beträgt er 11.604 Euro. Erst, wenn mehr verdient wird, muss Einkommensteuer gezahlt werden und dann auch nur auf den Teil, der den Freibetrag (zzgl. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc.) übersteigt. Bei selbstständiger Tätigkeit ist der Gewinn entscheidend. Die jährliche Steuererklärung kann zu viel eingezogene Steuern zurückholen.