Etwa zwei Drittel aller Studierenden arbeiten neben dem Studium. Mehr als die Hälfte ist auf das Einkommen angewiesen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Ein paar Informationen und Tipps rund ums Jobben. Und warum Gewerkschaften auch für Studierende von Vorteil sind.
Werkstudent_in zu sein, ist ein besonderer Status in der Sozialversicherung. Dabei werden vom Gehalt nur die Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, nicht aber Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung muss auf eigene Kosten organisiert werden, zum Beispiel über die studentische Krankenversicherung. Vollzeitstudent_innen haben den Werkstudierendenstatus in der Regel immer dann, wenn sie nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Ausnahmen sind möglich und zwar in der vorlesungsfreien Zeit und bei Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit.
Die Familienversicherung über die Eltern oder die_ den Ehepartner_in bleibt bestehen bis zu einem Einkommen von maximal 445 Euro netto im Monat oder bei einem 450-Euro-Job (Minijob). Einkommen aus kurzfristiger Beschäftigung zählen nicht.
Per Nebenjob können monatlich maximal 450 Euro verdient werden ohne negative Auswirkungen auf die BAföG-Höhe. Pro Jahr liegt die Grenze entsprechend bei 5.400 Euro. Aber Achtung: Entscheidend für das BAföG-Amt ist der Bewilligungszeitraum, nicht das Kalenderjahr. Wer mehr verdient, muss sich auf eine Senkung des BAföG-Betrages einstellen. Weitere Freibeträge sind für Verheiratete möglich sowie, wenn Kinder vorhanden sind.
Auch für Einkommen aus selbstständigen Tätigkeiten gibt es Freibeträge. Diese gestalten sich ein wenig anders: Hier sind 4.410 Euro Gewinn vor Steuern pro Jahr bzw. 367,50 Euro monatlich anrechnungsfrei möglich.
Einkommen aus Jobs sind steuerpflichtig. Aber auch hier gibt es Freibeträge: Der Steuerfreibetrag liegt für das Jahr 2021 bei 9.744 Euro (plus ggf. 1.000 Euro Werbungskostenpauschale). Ab 2022 beträgt er 9.984 Euro. Erst, wenn mehr verdient wird, muss Einkommensteuer gezahlt werden und dann auch nur auf den Teil, der den Freibetrag (zzgl. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc.) übersteigt. Bei selbstständiger Tätigkeit ist der Gewinn entscheidend. Die jährliche Steuererklärung kann zu viel eingezogene Steuern zurückholen.