Einstiegsgehälter

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Gut und sicher aus dem Studium ins Berufsleben starten

Die erste Gehaltsverhandlung ist oft die schwerste. Gut, wenn du das durchschnittliche Einstiegsgehalt in deinem Beruf kennst. Allgemeingültige Aussagen lassen sich zum Thema Entgelte kaum treffen. Aber eins ist sicher: Mit Tarifvertrag ist vieles besser.

Berufseinsteiger*innen in tarifgebundenen Unternehmen starten in der Regel mit deutlich höheren Entgelten. Das durchschnittliche Gehalt von Akademiker*innen mit drei Jahren Berufserfahrung in MINT-Berufen oder Wirtschaftswissenschaften liegt in tarifgebundenen Betrieben rund 14 Prozent höher. Zudem steigen die tariflichen Gehälter im ersten Jahr nach dem Berufseinstieg um durchschnittlich 10 Prozent – ohne zusätzliche individuelle Verhandlungen. Und erhöhen sich dann kontinuierlich durch weitere erfolgreiche Tarifrunden. 

DAS JAHRESENTGELT ZÄHLT

Grundsätzlich sollte nicht nur auf das Monatseinkommen geachtet werden, sondern auf das Jahresentgelt. Denn daran sind Unterschiede am besten erkennbar. Viele Unternehmen zahlen zwölf Monatsentgelte, andere ein zusätzliches 13. Monatsentgelt. In Betrieben, die nach Tarif bezahlen, gibt es Leistungszulagen. Hinzu kommen weitere tarifliche Vorteile wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld und altersvorsorgewirksame Leistungen. Dazu können noch „freiwillige Zulagen“ kommen. Wichtig: Alle Zahlungen, die der Arbeitgeber zusagt, sollten im Arbeitsvertrag explizit und verbindlich festgeschrieben werden.

AUCH AUF DIE EINGRUPPIERUNG KOMMT ES AN

Beschäftigte in Unternehmen, in denen ein Tarifvertrag gilt, werden eingruppiert. Für die Eingruppierung zählt die an der zukünftigen Arbeitsstelle ausgeübte Tätigkeit. Wichtig: Die formale Qualifikation ist dafür nicht entscheidend, auch nicht die Angabe im Arbeitsvertrag. Die richtige Eingruppierung ergibt sich vielmehr grundsätzlich aus der von der*dem Beschäftigten tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Man hat daher – unabhängig von der Regelung im Arbeitsvertrag – einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise begründeten Vergütungsgruppe. 

LEISTUNGSBEZOGENE ENTGELTANTEILE

Manchen mag ein leistungsbezogenes Entgelt attraktiv erscheinen, weil es theoretisch die Möglichkeit bietet, mehr rauszuholen, wenn man sich nur richtig reinhängt. Aber dabei sollte unbedingt bedacht werden: An welche Kriterien wird die Leistungserreichung gebunden? Und wie viel Einfluss hat man als einzelne Person tatsächlich darauf?

Allgemeine Ziele (z.B. Umsatz der Abteilung), Bilanzen und Gewinne entziehen sich der eigenen Kontrolle in weiten Teilen. Und auch die Beurteilung der individuellen Leistung liegt nicht bei einem selbst, sondern bei den Vorgesetzten. Deshalb: Leistungsbezogene Gehaltsbestandteile möglichst nur als Zulage zu einem festen Gehalt vereinbaren. Und lediglich Erfolgskriterien akzeptieren, die im persönlichen Einflussbereich liegen.

TARIFLICHES ZUSATZGELD (T-ZUG)

Seit 2019 erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG oder T-ZUG A). Das sind 27,5 Prozent Deines durchschnittlichen Monatsentgelts. Dazu kommt ein Zusatzbetrag (T-ZUB oder T-ZUG B), ab 2023 in Höhe von 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets, zwischen 560 und 630 Euro. Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld in Zeit umwandeln und dadurch zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Im Jahr 2022 haben über 400.000 Beschäftigte die T-ZUG-Option auf freie Tage statt Geld genutzt.

WAS AUCH WICHTIG IST: GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN

Für immer mehr Beschäftigte ist ein Job nicht nur reiner Broterwerb. Er sollte erfüllend sein, fordern und darüber hinaus noch mit dem Leben harmonieren. Dafür werden sogar Einbußen in Sachen Gehalt hingenommen. Wäge bei der Gehaltsverhandlung deshalb auch die Arbeitsbedingungen ab:

  • Welche Entwicklungschancen bestehen im Unternehmen?
  • Hast du die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen?
  • Bietet das Unternehmen ein Qualifizierungsprogramm?
  • Wie reden Beschäftigte über ihren Arbeitgeber?
  • Wie verhält er sich in Konfliktsituationen?
DIE IG METALL AN DEINER SEITE

Wir helfen dir auch bei der Prüfung deines ersten Arbeitsvertrages und informieren dich, was in einem Personalfragebogen gefragt werden darf und was nicht. Wir beraten dich zur beruflichen Weiterbildung und in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Wir sind also während deines gesamten Berufslebens an deiner Seite! 

Tarifliche Einstiegsentgelte gemäß ERA-Tarifverträgen in der Metall- und Elektroindustrie

Im Flyer "Einstiegsgehälter 2023" findest du Tabellen mit ausgewählten tariflichen Regelungen für Absolvent*innen in verschiedenen Regionen.

Wichtig: Die Zahlen sind Richtwerte und nicht verbindlich. Warum? Weil sich tarifliche Entgelte aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzen (Arbeitszeit, Eingruppierung, Zuschläge etc.). Um es ganz genau zu erfahren, sprich deinen Betriebsrat an oder wende dich an deine IG Metall-Geschäftsstelle.

Auch wichtig: Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Tarifvertrag haben nur IG Metall-Mitglieder. Deshalb: Jetzt Mitglied werden! Ganz einfach online oder deiner IG Metall vor Ort.