Die erste Gehaltsverhandlung ist oft die schwerste. Gut, wenn du das durchschnittliche Einstiegsgehalt in deinem Beruf kennst. Allgemeingültige Aussagen lassen sich zum Thema Entgelte kaum treffen. Aber eins ist sicher: Mit Tarifvertrag ist vieles besser.
Berufseinsteiger*innen in tarifgebundenen Unternehmen starten in der Regel mit deutlich höheren Entgelten. Das durchschnittliche Gehalt von Akademiker*innen mit drei Jahren Berufserfahrung in MINT-Berufen oder Wirtschaftswissenschaften liegt in tarifgebundenen Betrieben rund 14 Prozent höher. Zudem steigen die tariflichen Gehälter im ersten Jahr nach dem Berufseinstieg um durchschnittlich 10 Prozent – ohne zusätzliche individuelle Verhandlungen. Und erhöhen sich dann kontinuierlich durch weitere erfolgreiche Tarifrunden. Und: In tarifgebundenen Unternehmen ist der Gender Pay Gap 10 Prozent geringer.
Grundsätzlich sollte nicht nur auf das Monatseinkommen geachtet werden, sondern auf das Jahresentgelt. Denn daran sind Unterschiede am besten erkennbar. Viele Unternehmen zahlen zwölf Monatsentgelte, andere ein zusätzliches 13. Monatsentgelt. In Betrieben, die nach Tarif bezahlen, gibt es Leistungszulagen – je nach Tarifvertrag durchschnittlich 4 bis 20 Prozent. Hinzu kommen weitere tarifliche Vorteile wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld und altersvorsorgewirksame Leistungen. Dazu können noch „freiwillige Zulagen“ kommen. Wichtig: Alle Zahlungen, die der Arbeitgeber zusagt, sollten im Arbeitsvertrag explizit und verbindlich festgeschrieben werden.
Beschäftigte in Unternehmen, in denen ein Tarifvertrag gilt, werden eingruppiert. Für die Eingruppierung zählt die an der zukünftigen Arbeitsstelle ausgeübte Tätigkeit. Wichtig: Die formale Qualifikation ist dafür nicht entscheidend, auch nicht die Angabe im Arbeitsvertrag. Die richtige Eingruppierung ergibt sich vielmehr grundsätzlich aus der von der*dem Beschäftigten tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Man hat daher – unabhängig von der Regelung im Arbeitsvertrag – einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise begründeten Vergütungsgruppe.
Damit es gerecht zugeht, bestimmt der Betriebsrat bei der Eingruppierung mit. Auch in nicht tarifgebundenen Unternehmen kann eine Eingruppierung erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine betriebliche Vergütungsordnung.
Manchen mag ein leistungsbezogenes Entgelt attraktiv erscheinen, weil es theoretisch die Möglichkeit bietet, mehr rauszuholen, wenn man sich nur richtig reinhängt. Aber dabei sollte unbedingt bedacht werden: An welche Kriterien wird die Leistungserreichung gebunden? Und wie viel Einfluss hat man als einzelne Person tatsächlich darauf? Allgemeine Ziele (z. B. Umsatz der Abteilung), Bilanzen und Gewinne entziehen sich der eigenen Kontrolle in weiten Teilen. Und auch die Beurteilung der individuellen Leistung liegt nicht bei einem selbst, sondern bei den Vorgesetzten. Deshalb: Leistungsbezogene Gehaltsbestandteile möglichst nur als Zulage zu einem festen Gehalt vereinbaren. Und lediglich Erfolgskriterien akzeptieren, die im persönlichen Einflussbereich liegen.
In tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie ist nicht nur die Wochenarbeitszeit geringer. Noch dazu gibt es seit 2019 für bestimmte Beschäftigtengruppen eine Wahloption zwischen mehr Geld und mehr Zeit. Und die funktioniert so: Alle tarifgebundenen Beschäftigten haben seither Anspruch auf eine neue jährliche Sonderzahlung, das sogenannte tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
(A) aus einem Betrag in Höhe von 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgeltes und
(B) aus einer pauschalen Zahlung in Höhe von 400 Euro (ab 2022 voraussichtlich tarifdynamisch 12,3 Prozent des jeweiligen Facharbeiter*innen-Grundentgeltes). Beschäftigte mit Kindern unter 8 Jahren, mit zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit können selbst entscheiden: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie anstelle des T-ZUG A (27,5 Prozent) zusätzliche 8 freie Tage im Jahr wählen.
Für immer mehr Beschäftigte ist ein Job nicht nur reiner Broterwerb. Er sollte erfüllend sein, fordern und darüber hinaus noch mit dem Leben harmonieren. Dafür werden sogar Einbußen in Sachen Gehalt hingenommen. Wäge bei der Gehaltsverhandlung deshalb auch die Arbeitsbedingungen ab:
Wir helfen dir auch bei der Prüfung deines ersten Arbeitsvertrages und informieren dich, was in einem Personalfragebogen gefragt werden darf und was nicht. Wir beraten dich zur beruflichen Weiterbildung und in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Wir sind also während deines gesamten Berufslebens an deiner Seite!
Die Tabellen in der Bildergalerie zeigen ausgewählte tarifliche Regelungen für Absolvent*innen in verschiedenen Regionen.
Wichtig: Die Zahlen sind Richtwerte und nicht verbindlich. Warum? Weil sich tarifliche Entgelte aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzen (Arbeitszeit, Eingruppierung, Zuschläge etc.). Um es ganz genau zu erfahren, sprich deinen Betriebsrat an oder wende dich an deine IG Metall-Geschäftsstelle.
Auch wichtig: Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Tarifvertrag haben nur IG Metall-Mitglieder. Deshalb: Jetzt Mitglied werden! Ganz einfach online oder deiner IG Metall vor Ort.