ÄNDERUNGEN BEIM BAFÖG AB DEM 1. AUGUST

ERSTER SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG

01.07.2022 | Der Bundestag hat am 23. Juni eine Anhebung der BAföG-Sätze sowie eine Erweiterung Anspruchsberechtigter beschlossen. Doch es gibt auch Kritik: Für Gewerkschaften, Studierende und dem deutschen Studentenwerk reichen die Maßnahmen nicht aus.

Zuerst die guten Nachrichten. Der im Gesetz ausgewiesene Grundbedarf des BAföG steigt zum kommenden Wintersemester auf 452 Euro im Monat. Der Wohnkostenzuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro für Studierende erhöht, wenn diese nicht mehr bei den Eltern leben. Der Förderungshöchstsatz inklusive Wohnkostenzuschlag steigt damit von 861 Euro auf 934 Euro.

Daneben profitieren alle nicht im Elternhaus wohnende Studierende mit BAföG-Anspruch, von einer Einmalzahlung als Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Ebenso steigt der Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro auf 160 Euro leicht an.

Außerdem werden die Freibeträge angehoben: Das anzurechnende Vermögen der Bezieherinnen und Bezieher wird auf 15.000 Euro für unter 30-Jährige und auf 45.000 Euro ab 30 Jahren angehoben. Bei den Elternfreibeträgen wird das Einkommen von verheirateten Elternteilen ab 2415 Euro auf den BAföG-Anspruch des Kindes angerechnet.

Neben den monetären Verbesserungen sieht die Gesetzesnovelle auch eine Erhöhung der bisherigen Altersgrenze Grenze von 30 auf 45 Jahre vor. Ebenso zielt das Gesetz darauf ab, die Online-Antragstellung zu erleichtern. Zudem wird das BAföG mit einem Notfallmechanismus ergänzt, welches für zukünftige Krisensituationen ein "Notfall-BAföG" etablieren soll.

Echte Strukturreform endlich angehen

Die Gewerkschaften plädieren schon lange für eine echte BAföG-Reform und haben sich dafür im Bafög-Bündnis mit studentischen Organisationen und anderen politischen Jugendverbänden zusammengeschlossen. Aus unserer Sicht begrüßenswert sind die monetären Verbesserungen, die höheren Elternfreibeträge und die neuen Altersgrenzen.

Dennoch gibt es viele Kritikpunkte, so die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Elke Hannack: „Das BAföG muss vor Armut schützen, um Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen. Nötig ist eine Förderung, die den Bedarf für die Lebenshaltung und die Ausbildung gesondert ausweist und deckt“.

Dafür fordert der DGB eine pauschale Erhöhung der Bedarfssätze um 150 Euro und einen Mietkostenzuschuss, der sich am Wohngeldgesetz orientiert. „Bedarfssätze und Wohnzuschüsse müssen zudem regelmäßig angepasst werden. Auch die Einführung einer Studienstarthilfe für besonders bedürftige Neustudierende darf nicht auf die lange Bank geschoben werden“, so die Gewerkschafterin.

Grundsätzlich betont Hannack: „In beiden Gesetzesentwürfen fehlen zentrale Schritte für eine echte Strukturreform: also raus aus der Schuldenfalle, hin zum Vollzuschuss, mehr Elternunabhängigkeit sowie eine realistische Förderungshöchstdauer. Wir setzen darauf, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger die im Koalitionsvertrag angekündigte Strukturreform nun schnell auf den Weg bringt und dabei auch Verbesserungen der Förderung von Schüler*innen angeht.“

Auch das Deutsche Studentenwerk (DSW) kritisiert die Gesetzesnovellen. Die Erhöhung um 5,75 Prozent werde "faktisch von der Inflation aufgefressen", kritisierte DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl. Auch der Freie Zusammenschluss von Student*innenschaften (FZS) zeigt sich unzufrieden. Nötig sei "ein BAföG, dass endlich wieder der studentischen Lebensrealität gerecht wird und es auch bleibt", sagte Lone Grotheer vom FZS.